26.09.2017

"Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!"

Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich immer wieder auch vor Gericht.

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm hat ein Kläger seinen Anspruch gegen die Kaskoversicherung verloren, weil er aus Sicht des Gerichts im Verfahren in einem Punkt die Unwahrheit gesagt hat und daher die Redlichkeitsvermutung erschüttert war.

Aus den Gründen:




Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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