10.11.2015

Nun auch geklärt: Auslagenpauschale und AG Burgwedel

Ich hatte hier über einen Streit berichtet, der eigentlich längst geklärt sein sollte. Nun ist Bewegung in die Sache gekommen: der Bezirksrevisor hatte das Wort. Dieser hat meine Erinnerung geprüft und für "zulässig" (gemeint ist vermutlich eher "begründet", aber sei es drum) erachtet. Die geforderte Auslagenpauschale für die Akteneinsicht entfällt damit.

Nun gilt also auch für das AG Burgwedel: Kollegen, die sich Akten zur Einsichtnahme über ihr Gerichtsfach holen, müssen dafür keine Auslagenpauschale entrichten.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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