25.10.2015

Voreilige Versicherer

Bei Unfallregulierungen spielen die Versicherer auf der Gegenseite gerne auf Zeit. Da werden dumme Nachfragen gestellt, angeblich sind Unterlagen nicht eingetroffen. Wenn die Unterlagen dann nochmals eingereicht werden, erfolgt die Ablehnung des Anspruchs mit einer Begründung, die auch ohne Einsicht in die Unterlagen hätte erfolgen können. Insbesondere ein großer Versicherer aus Coburg hat sich in letzter Zeit in dieser Richtung hervorgetan. Nur in einem Punkt waren sie plötzlich schnell: bei der Überweisung der Anwaltskosten. Die wurden gezahlt, bevor die Gebühren überhaupt abgerechnet wurden.

Moment, warum meckert der jetzt schon wieder, das ist doch eigentlich gut, oder?

Wäre es, wenn die Berechnung richtig wäre. Grundsätzlich bestimmt der Anwalt die Höhe der Gebühr. Er legt dabei innerhalb des Gebührenrahmens gemäß § 14 RVG alle wertbestimmenden Faktoren zugrunde und schreibt eine Rechnung an den Mandanten. Die Gebühren sind als Rechtsverfolgungskosten vom Versicherer zu erstatten.

Im vorliegenden Fall hat dieser Laden aus Coburg irgendeinen Betrag gezahlt. Dumm ist nur, das sich dieser Betrag mit dem RVG nun in keiner Weise in Einklang bringen lässt. Er ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Ich bin auf die zu erwartende dusselige Antwort auf mein Schreiben gespannt, die sich nahtlos in das bisherige Regulierungsverhalten einfügen dürfte.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

kostenloser Counter