30.10.2015

Mal wieder: Auslagenpauschale bei Einlage der Akte in das Gerichtsfach

Ich dachte eigentlich, dass diese Sache eigentlich längst geklärt ist...

Ich führe mit meinem Heimatgericht gerade den Streit um die Auslagenpauschale bei Einlage der Akte in das Gerichtsfach und lege eine detailliert unter Zitierung der einschlägigen OVG- und OLG-Entscheidungen begründete Erinnerung ein. Was kommt zurück?

"wird auf lhre eingelegte Erinnerung vom ... mitgeteilt, dass die Aktenübersendung eine zusätzliche Serviceleistung des Gerichts ist, die dem Rechtsanwalt einen besonderen Vorteil bringt. Sie ist mit zusätzlichen Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten verbunden. Dies gilt auch, wenn die Akte in das Postfach des Rechtsanwalts bei Gericht hinterlegt wird.
Dem Rechtsanwalt bleibt der Weg zum Gericht oder zu der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Akteneinsicht oder der Abholung der Akte ercpart (BVerfG, NJW 1996, 2222).
Keine Pauschale entsteht, wenn die Akte selbst bei der  Gerichtsgeschäftsstelle abgeholt wird.
Wird die Erinnerung zurückgenommen?"

Nein, liebes Gericht, die Erinnerung wird NICHT zurückgenommen. Lest die von mir zitierten Entscheidungen und entscheidet richtig!


Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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