26.02.2015

Ganz schnell 20 Jahre jünger fühlen...

Gestern nahm ich an einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover teil, in dem zwei hochgeschätzte Kollegen die Verteidigung geführt haben. Nach erfolgreichem Ende der Verhandlung gab es also etwas zu feiern, zudem knurrten die Mägen vernehmlich.

In Gerichtsnähe gibt es eine Eckkneipe. Früher hieß sie mal "Königskrug", bekannt war sie jedoch weithin unter dem Namen "Meineidsklause". Sie war schon damals Anlaufpunkt der hannoverschen und weiteren Anwaltschaft, wenn es um die Überbrückung von Verhandlungspausen ging, es etwas zu feiern (oder zu ertränken) gab oder diente einfach als Treffpunkt. Über weitere mir bekannte Sachen hülle ich den Mantel des Schweigens...

Einer meiner Ausbilder zu Referendarszeiten nutzte die Meineidsklause stets und regelmäßig, er hatte seinen Stammplatz an der Bar. Manchmal stand auch ein Glas Wein vor ihm. Ich wußte, dass ich ihn dort in Verhandlungspausen sicher antreffen kann.

Die Meineidsklause heißt nun "Café Meineid". Wir gingen gestern dorthin, ich öffnete die Tür und fühlte mich 20 Jahre zurückversetzt: mein damaliger Ausbilder saß wieder auf seinem Stammplatz, er hatte ein Glas Wein vor und es gab etwas zu feiern. Er hatte wohl die Aufhebung eines Haftbefehls in einem spektakulären Ermittlungsverfahren erreicht. Seine Augen blitzten und er begrüßte mich wie früher.

So schnell kann man sich 20 Jahre jünger fühlen :-)

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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