26.02.2015

Ganz schnell 20 Jahre jünger fühlen...

Gestern nahm ich an einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover teil, in dem zwei hochgeschätzte Kollegen die Verteidigung geführt haben. Nach erfolgreichem Ende der Verhandlung gab es also etwas zu feiern, zudem knurrten die Mägen vernehmlich.

In Gerichtsnähe gibt es eine Eckkneipe. Früher hieß sie mal "Königskrug", bekannt war sie jedoch weithin unter dem Namen "Meineidsklause". Sie war schon damals Anlaufpunkt der hannoverschen und weiteren Anwaltschaft, wenn es um die Überbrückung von Verhandlungspausen ging, es etwas zu feiern (oder zu ertränken) gab oder diente einfach als Treffpunkt. Über weitere mir bekannte Sachen hülle ich den Mantel des Schweigens...

Einer meiner Ausbilder zu Referendarszeiten nutzte die Meineidsklause stets und regelmäßig, er hatte seinen Stammplatz an der Bar. Manchmal stand auch ein Glas Wein vor ihm. Ich wußte, dass ich ihn dort in Verhandlungspausen sicher antreffen kann.

Die Meineidsklause heißt nun "Café Meineid". Wir gingen gestern dorthin, ich öffnete die Tür und fühlte mich 20 Jahre zurückversetzt: mein damaliger Ausbilder saß wieder auf seinem Stammplatz, er hatte ein Glas Wein vor und es gab etwas zu feiern. Er hatte wohl die Aufhebung eines Haftbefehls in einem spektakulären Ermittlungsverfahren erreicht. Seine Augen blitzten und er begrüßte mich wie früher.

So schnell kann man sich 20 Jahre jünger fühlen :-)

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

12.02.2015

Wer lesen kann...

Einen Mandanten betreue ich schon längere Zeit. Nun soll durch ein Landgericht aus einem der östlichen Bundesländer eine Bewährung aus dem Jahr 2010 widerrufen werden. Seinerzeit hatte ich mein Büro noch in der Löwenstadt, bin aber mittlerweile seit gut drei Jahren im schönen Großburgwedel ansässig.

Mein Mandant bekommt das Anhörungsschreiben, ich legitimiere mich und stelle Anträge. Anfang der Woche ruft Mandant an, dass er einen Beschluss erhalten hätte. Ich hatte ihn nicht. Ich habe ihn auch bis heute nicht und rief daher beim LG an.

"Sie haben ja versäumt, uns die neue Anschrift mitzuteilen!" war die lapidare Antwort der Geschäftsstelle. Die Sendung an die alte Adresse sei zurückgekommen. Man habe sich daher bei meinem alten Büro nach meinem Verbleib erkundigt und den Brief erneut verschickt.

Auf meinen Hinweis, dass die aktuelle Adresse klar und deutlich aus meinem Schreiben vom 29.01.2015 hervorgehen würde, kamen noch einige Ausflüchte.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

02.02.2015

Kommissar Zufall

Ein Mandant schickte mir das Schreiben eines Anwalts zur weiteren Veranlassung. Wie in modernen Zeiten üblich, nicht als Kopie, sondern als Foto. Bei der Aktenanlage stand ich vor dem Problem, die PLZ des Kollegen nicht entziffern zu können. Also fragte ich Prof. Google.

Der konnte den Kollegen aber nicht finden. Auch nicht die Suchmaschinen der BRAK und der eigentlich zuständigen Kammer. Über einen "echten" Kollegen erhielt ich dann den Link zur den Kammermitteilungen des Jahres 2013. Dort war der gesuchte "Anwalt" in der Rubrik "Löschungen" aufgeführt.

Die Unwirksamkeit seiner "anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung" in dem Schreiben dürfte nun sein kleinstes Problem sein...

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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