23.09.2014

Maximale Zeit- und Geldverschwender

In einem Verfahren vertrete ich drei Beklagte. Nun sollen bei Schriftsätzen die erforderlichen Abschriften für die Unterrichtung der Gegenseite beigefügt werden. Üblicherweise also eine beglaubigte Abschrift für den Anwalt und jeweils eine für die vertretenen Parteien.

Heute ärgerte mich bei der Leerung des Postfachs schon fast, dass ich meine Sackkarre nicht mitgenommen hatte. In diesem Verfahren schickten die Kollegen je drei beglaubigte und einfache Abschriften ihres voluminösen Schriftsatzes.

Unnütze Verschwendung von Ressourcen durch Canzleimitarbeiter.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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