20.09.2014

Hüh und hott

Ein unschlüssigeR Versicherer ist jetzt bei mir im Fadenkreuz. Ein Mandant verunfallt schuldlos mit seinem Motorrad: Maschine Totalschaden und Mandant mittelschwer verletzt. Ein Gutachten wird erstellt und der Sachschaden beziffert. Nachdem der übliche unseriöse Versuch mit dem erhöhten Restwertangebot abgewehrt werden konnte, erfolgte vorbehaltlos die Regulierung des 5-stelligen Sachschadens.

Hinsichtlich des Schmerzensgeldes entwickelte sich rege Korrespondenz, die auf der Gegenseite mit der Erkenntnis endete, dass "man sich nicht die ausreichende Überzeugung verschaffen konnte, überhaupt eintrittspflichtig zu sein."

Es kommt also kein weiteres Geld und auch nicht mein Honorar, man will auch bereits gezahltes Geld zurück.

Liebe Leute: das einzige, was hier passieren dürfte, ist die Klage über das Schmerzensgeld. Ihr könnt dann entweder das Ergebnis abwarten oder Widerklage erheben!

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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