23.01.2014

"Hat der Richter nicht verfügt...."

...bekam ich in entwaffnender Offenheit von der netten Dame aus der Geschäftsstelle eines Landgerichts zu hören. Sie will ihm den Vorgang aber sofort vorlegen.

Ich soll für einen Mandanten ein Urteil, mit dem er zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, in der Revisionsinstanz zu Fall bringen. Habe mich also legitimiert, Revision eingelegt und mit der Zustellung des Urteils um vollständige Akteneinsicht gebeten.

Das Urteil kommt, die Akte nicht. Da die Frist für die Begründung nun aber läuft und auch nicht verlängert werden kann, eilt es etwas. Ob sich der Richter nun bald zu der Verfügung hinreißen lässt?

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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