08.01.2014

Die Meinung des Polizisten

Gegen meinen Mandanten wurde Haftbefehl erlassen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Rücksprache formulierte ich eine Haftbeschwerde, die u. a. auf Widersprüche in den Aussagen der angeblichen Geschädigten mit tatsächlichen Spuren gestützt war.

Das Landgericht hat die Beschwerde verworfen. Zwar seien tatsächlich Widersprüche erkennbar, da habe der Verteidiger schon richtig gelegen. Allerdings hatte der zuständige Polizeibeamte nicht
den Eindruck, dass die Tathandlungen als erdacht zu werten sind.


Dagegen kommen natürlich keine objektiven Spuren an.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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