22.02.2013

Rauchen gefährdet Ihren Versicherungsschutz

SozG Berlin: Unfall auf dem Weg zur Raucherpause ist kein Arbeitsunfall
 
Rauchen ist gefährlich, das ist allgemein bekannt. Aber auch der Weg zur Rauchgelegenheit kann seine Tücken haben. Eine Berlinerin ist auf dem Weg in die Raucherpause ausgerutscht und hat sich den Arm gebrochen. Sie wollte das als Arbeitsunfall eingestuft wissen. Dem hat das SozG Berlin eine Absage erteilt:
 
"Die 68. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in der Besetzung mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) bestätigte die Auffassung der Unfallversicherung und wies die Klage mit Urteil vom 23. Januar 2013 ab. Der Weg von und zur Raucherpause sei nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Es sei die freie Privatentscheidung der Klägerin, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht.
 
Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause."
 
(Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin vom 05.02.2013)
 
Evtl. muss sich jetzt noch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg damit befassen.
 
Hier geht es zum Urteil.
 


Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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