27.02.2013

BGH zur Frage der Umsatzsteuererstattung nach Verkehrsunfall

Der VI. Senat ("Unfall-Senat") des BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs besteht, wenn nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten besteht.

Mit seinem Urteil vom 05.02.2013 (Az. VI ZR 363/11) hat er dies bejaht. Die Leitsätze:

Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ab, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.

Der Anspruch ist auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre.


Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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