01.01.2013

Immer wieder spannend: Amtsrichter und Fälle notwendiger Verteidigung

Es gibt Fallkonstellationen, da gibt das Gesetz sofort die Antwort, ob ein Angeklagter Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat. § 140 Abs. 1 StPO hat einen entsprechenden Regelungskatalog.

Nun hat diese Vorschrift auch noch einen Abs. 2. In dem findet sich eine Regelung für andere Fälle:

(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann, namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen.
Zu diesem Absatz gibt es jede Menge Entscheidungen, wann von einer Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage auszugehen ist. Die findet sich auch in dem kleinen grauen Handkommentar aus einem bekannten Verlag in München. Sollte als Handwerkszeug bei jedem Richter auf dem Schreibtisch stehen, zumindest aber in Reichweite sein.

In einem von mir bearbeiteten Fall ist dieses Kompendium offenbar fern. Den Beiordnungsantrag hatte ich auf drei Säulen gestützt, von denen jede für sich den Antrag trägt:
  • anwaltlich vertretene Mitangeklagte: hier droht die Gefahr der Belastung durch die mutmaßlichen Mittäter
  • der Geschädigte hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen und ist anwaltlich vertreten: Frage der Waffengleichheit
  • zu erwartendende umfangreiche Beweisaufnahme mit vielen Zeugen: hier kann der Angeklagte sich nicht sachgerecht selbst verteidigen

Der Amtsrichter bügelte den Antrag mit einem Zweizeiler ab. Ich gehe davon aus, dass ihm das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die Rechtslage verdeutlichen wird.

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

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