28.12.2012

Willkür oder Unwissenheit?

"Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle!"

Wann immer mir ein ein Mandant berichtet, dass seine Begegnung mit der Polizei so begonnen hat, läuten bei mir die Alarmglocken. Ein Mandant erzählte mir, dass er ohne ersichtlichen Grund von der Polizei kontrolliert wurde. Nachdem der erste Beamte schon fertig war und gehen wollte, meinte sein Kollege, dass mein Mandant noch pusten sollte. Hierbei ergab sich am mobilen Testgerät ein Wert, der aus Verteidigersicht Anlass zur Sorge geben könnte.

Er wurde dann auf die Wache gebracht und sollte dort nochmals pusten. Er tat es und die folgenden fünf Messungen wären alle ungefährlich gewesen. Allerdings waren die netten Uninformierten der Meinung, dass diese Messungen fehlerhaft wären. Jetzt seien sie zur Abnahme einer Blutprobe verpflichtet. Der Widerspruch meines Mandanten und die Weigerung einer Einwilligung scherte sie nicht.

Auch mit der Nebensächlichkeit einer richterlichen Anordnung gab man sich nicht ab. Es wurde nicht einmal versucht, einen Bereitschaftsrichter zu erreichen. Der Arzt kam und zapfte. Der Führerschein blieb auf der Wache und mein Mandant wurde auf die Straße gesetzt.

Ich freue mich schon auf die Ermittlungsakte.

Wenn Sie im Rahmen einer Kontrolle mit solchen Vorgängen konfrontiert werden, sollten Sie folgende Punkte beherzigen:

  1. Weigern Sie sich, an Atemalkoholmessungen teilzunehmen. Zu einer Mitwirkung sind Sie nicht verpflichtet.
  2. Unterschreiben Sie keine Einverständniserklärung zur Blutentnahme und widersprechen dieser.
  3. Verlangen Sie, den Verteidiger Ihrer Wahl anrufen zu können.
  4. Sollte die Blutprobe dennoch entnommen werden, leisten Sie keinen Widerstand.
  5. Wenn 3. nicht geklappt hat, dann anschließend sofort zum Verteidiger!

Bernd Eickelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Von-Eltz-Str. 12 30938 Burgwedel www.anwalt-burgwedel.de --- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

kostenloser Counter