12.07.2012

Na also, es geht ja doch!

Ein alltägliches Ereignis: vom Gericht kommt nach Klageerhebung die Mitteilung, dass einem Beklagten die Klage unter der angegebenen Adresse nicht zugestellt werden konnte. Also Anfrage beim Einwohnermeldeamt, 10,00 EUR Gebühren zahlen und neue Adresse bekommen.

Diese 10,00 EUR wollte ich nun zzgl. Umsatzsteuer mit den weiteren Gebühren von der Rechtsschutzversicherung erstattet bekommen. Der Versicherer hat die 11,90 EUR schmucklos abgezogen und als Überweisungstext mitgeteilt, dass Auskunftskosten nicht erstattungsfähig seien.

Ich bat um nähere Erläuterung. Mir wurde daraufhin mitgeteilt:



Trotz beigefügter Rechnung der Stadt X haben die dort also nicht kapiert, dass der Betrag nicht in meine Tasche wandert.

Sie wurden von mir nochmals mit der Nase darauf gestossen und siehe da: heute waren auch die 11,90 EUR da.

Dennoch habe ich so meine Zweifel, dass ich diesen Versicherer bei entsprechenden Anfragen als Rechtsschutzversicherer empfehlen werde...


--- JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

kostenloser Counter