12.04.2012

Der rudernde Oberstaatsanwalt

Ich hatte hier über den vergesslichen Oberstaatsanwalt geschrieben, der in einer Berufungsschrift meinen Mandanten vergessen hatte. Das Landgericht Braunschweig hatte ihn zur Klarstellung aufgefordert.

Er eierte in seiner Stellungnahme um den heißen Brei herum und meinte, dass sei doch alles nicht so schlimm, auch wenn ein klarstellender Zusatz vielleicht wünschenswert gewesen wäre. Einen Fehler konnte der Vertreter der angeblich objektivsten Behörde der Welt jedenfalls nicht erkennen, die Berufung würde für beide Angeklagten gelten.

Das Gericht sah dies wohl etwas anders und deutete an, dass man die "Berufung" der Staatsanwaltschaft möglicherweise verwerfen könnte. Allerdings deutete es auch an, dass das Urteil des Amtsgerichts der Höhe nach in Ordnung sein könnte, wenn eine erneute Beweisaufnahme ein vergleichbares Ergebnis liefern würde. Um alle Probleme zu lösen, wurde eine gegenseitige Rücknahme der Berufung angeregt.

Da mein Mandant durch Untersuchungshaft ohnehin schon 2/3 der Strafe verbüßt hat und eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung wahrscheinlich ist, wurde die Rücknahme des Rechtsmittels erklärt.

Damit ist der OStA um eine gerichtliche Klärung seines Fehlers herumgekommen, was fast ein wenig schade ist.

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