22.03.2012

Großkotz!

Es kommt selten vor, dass Polizeibeamte bei Vermerken in der Ermittlungsakte aus ihrem Herzen keine Mördergrube machen, wenn es um die persönliche Einschätzung einer anderen Person geht und derart deutlich werden.

Was war passiert? Mein Mandant hatte bei einem Vernehmungsversuch des Polizisten in der Justizvollzugsanstalt den ehernen Rat aller Verteidiger "Keine Aussage ohne Anwalt" zu Herzen genommen, die Aussage verweigert und auf mich als Verteidiger verwiesen.

Offenbar schmeckte das der Vernehmungsperson nicht und es kam zu der verbalen Entgleisung.

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