15.03.2012

Die wollen es nicht anders...

Eigentlich eine einfache Sache: der nachfolgende Fahrer pennt und rauscht in das stehende Fahrzeug meiner Mandantin. Es entsteht ein kapitaler Sachschaden. Nun läuft die normale Unfallregulierung an. Ein Gutachten wird erstellt, nach der Freigabe durch den Gutachter wird die Reparatur in Auftrag gegeben. Vom gegnerischen Versicherer, der die Haftung vollständig anerkennt, kommt zunächst eine Teilzahlung.

Die Reparatur ist fertig und die endgültige Bezifferung des Schadens wird nebst Rechnung an den Versicherer geschickt. Nun tut sich nichts mehr, die erste Frist verstreicht. Ich setze eine Nachfrist von einer Woche, auch die verstreicht mit Ablauf des gestrigen Tages fruchtlos.

Ich greife heute früh zum Telefon und frage den Sachbearbeiter, wo denn der restliche, noch deutlich fünfstellige, Betrag bleiben würde. Er könne mir das nicht sagen, die Akte sei unterwegs. Nun denn, teilte ich ihm mit, dann müsse wohl Klage erhoben werden. Dem Sachbearbeiter schwante, dass in dem Fall erhebliche Kosten auf seinen Brötchengeber zukommen und sicherte umgehende Reaktion und Erledigung zu.

Den morgigen Tag werde ich noch abwarten, bevor ich mit der Anfertigung der Klageschrift beginne...

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