28.03.2012

Aktenkenntnis schadet nur...

Nach diesem Motto verfährt offenbar eine bestimmte Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung.

Gegen meinen Mandanten hat zunächst eine andere Staatsanwaltschaft ermittelt und Haftbefehl beantragt. Dieser wurde entsprechend erlassen. Zwischen dem Erlass und der von mir beantragten Haftprüfung kamen entlastende Zeugenaussagen zur Akte. Die Sache stellte sich als wesentlich weniger dramatisch heraus, als zunächst angenommen. Folgerichtig hat das damals zuständige Amtsgericht den Haftbefehl abgeändert und außer Vollzug gesetzt.

Nun wechselte aber die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Was macht der Anklageverfasser bei der neuen Staatsanwaltschaft? Genau: sich so wenig Arbeit wie möglich und schreibt einfach den ursprünglichen Haftbefehlsantrag bei der Formulierung der Anklage ab. Entlastende Zeugenaussagen? Muss man nicht beachten.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

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