29.09.2007

Scheckfalle der LVM

Bei diesem Unfall war von Anfang an der Wurm drin. Mandant mußte an einer Einmündung anhalten, um bevorrechtigten Verkehr durchfahren zu lassen. Gegnerin träumte vor sich hin und rauschte ihm hinten drauf. Sie verstieg sich dann zu der verquasten Ansicht, er hätte da ja nicht bremsen müssen, sei also selber schuld.


In der Aufregung des Unfalls, der Mandant war außerdem gerade Vater geworden, hatte er sich nicht das Kennzeichen des gegnerischen Autos notiert. Die Gegnerin wollte die Versicherungsdaten auf seine Anfrage nicht rausrücken.


Dann kam er zu mir. Nach einem freundlichen, aber bestimmten Schreiben erreichte mich eine Mail mit den erforderlichen Daten. Schreiben mit Unfallschilderung und Gutachten an die LVM. Antwortschreiben von dort, man warte noch auf die Unfallanzeige der VN. Dennoch war zu meinem Erstaunen nach knapp zwei Wochen das Geld auf dem Konto. So weit, so gut.


Ich rechnete anschließend ganz normal die 1,3er Gebühr ab. Es erreichte mich dann der lupenreine Versuch einer Scheckfalle. Die LVM kürzte selbstherrlich die Abrechnung auf 1,0 und schickte einen V-Scheck. Es folgte ein ungehaltener Anruf von mir und die Rücksendung des entwerteten Schecks.


Die telefonisch zugesagte Prüfung ergab die die Überweisung des gekürzten Betrags mit inhaltsgleichem Begleitschreiben (weiter Ermessensspielraum, hier nur 1,0 angemessen, blablabla).


Mal sehen, ob der Mandant die 50 EUR Differenz aus eigener Tasche zahlen möchte oder ob wir der LVM kostenträchtig mit gerichtlicher Hilfe die Sach- und Rechtslage verdeutlichen.

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