29.09.2007

Scheckfalle der LVM

Bei diesem Unfall war von Anfang an der Wurm drin. Mandant mußte an einer Einmündung anhalten, um bevorrechtigten Verkehr durchfahren zu lassen. Gegnerin träumte vor sich hin und rauschte ihm hinten drauf. Sie verstieg sich dann zu der verquasten Ansicht, er hätte da ja nicht bremsen müssen, sei also selber schuld.


In der Aufregung des Unfalls, der Mandant war außerdem gerade Vater geworden, hatte er sich nicht das Kennzeichen des gegnerischen Autos notiert. Die Gegnerin wollte die Versicherungsdaten auf seine Anfrage nicht rausrücken.


Dann kam er zu mir. Nach einem freundlichen, aber bestimmten Schreiben erreichte mich eine Mail mit den erforderlichen Daten. Schreiben mit Unfallschilderung und Gutachten an die LVM. Antwortschreiben von dort, man warte noch auf die Unfallanzeige der VN. Dennoch war zu meinem Erstaunen nach knapp zwei Wochen das Geld auf dem Konto. So weit, so gut.


Ich rechnete anschließend ganz normal die 1,3er Gebühr ab. Es erreichte mich dann der lupenreine Versuch einer Scheckfalle. Die LVM kürzte selbstherrlich die Abrechnung auf 1,0 und schickte einen V-Scheck. Es folgte ein ungehaltener Anruf von mir und die Rücksendung des entwerteten Schecks.


Die telefonisch zugesagte Prüfung ergab die die Überweisung des gekürzten Betrags mit inhaltsgleichem Begleitschreiben (weiter Ermessensspielraum, hier nur 1,0 angemessen, blablabla).


Mal sehen, ob der Mandant die 50 EUR Differenz aus eigener Tasche zahlen möchte oder ob wir der LVM kostenträchtig mit gerichtlicher Hilfe die Sach- und Rechtslage verdeutlichen.

18.09.2007

Die willigen Helfer des Franz Josef Jung

Nach verschiedenen Presseberichten (u. a. bei sueddeutsche.de) soll sich unser aller Verteidigungsminister in seinen Alarmrotten schon williger Soldaten versichert haben, die ggfl. seinen Verfassungs- und Rechtsbruch nach Ansage ohne langes Hinterfragen der Rechtmäßigkeit umsetzen sollen. Wen interessiert denn auch das Bundesverfassungsgericht...

Ok, schneidige Verteidigungsminister mit dem Vornamen Franz Josef gabs schon mal, aber so gemeingefährlich war wohl selbst der alte Strauß nicht.

Vielleicht stoppt ja irgendjemand mal diese politischen Amokläufer, die uns derzeit mit ihren kruden Phantasien terrorisieren. Frau Bundeskanzlerin, übernehmen Sie!

13.09.2007

Die neuen Leiden des (nicht mehr ganz) jungen G.

Über die Perspektiven, die den Kollegen Günter von Gravenreuth (geb. Dörr) vielleicht erwarten, hat der Kollege Hoenig hier schon berichtet.

sueddeutsche.de nimmt die Vorgänge hier zum Anlaß, mal auf das Schaffen des potentiellen Häftlings zurückzublicken.

07.09.2007

Professioneller Betrugsversuch!

Folgende mail hatte ich eben in der mailbox:

" Unauthorized Zugang zu deinem PayPal Konto!
We beachtete vor kurzem mehr Versuche, zu deinem PayPal account anzumelden von einem fremden IP address.
If, das du dein Konto beim Reisen, die ungewöhnlichen LOGON-Versuche zugänglich machtest, kann von dir eingeleitet worden sein. Wenn du der rightfull Inhaber des Kontos bist, Paypal jedoch bitte so bald wie möglich besuchen, um deine Identität zu überprüfen: zu überprüfen
(...)
We fragen, daß du erlaubst, daß mindestens 72 Stunden, damit der Fall nachgeforscht werden kann und wir uns stark empfehlen, dein Konto in dieser Zeit zu überprüfen. Thank du für das Verwenden von PayPal! The PayPal Team
Please antworten nicht auf dieses email. Dieser Briefkasten wird nicht überwacht und du empfängst nicht eine Antwort. Für Unterstützung, logon zu deinem PayPal Konto und wählen die Hilfe Verbindung, die in der Rechteecke jedes möglichen PayPal page.To gelegen ist, empfangen email Mitteilungen im normalen Text anstelle von HTML, aktualisieren deine Präferenzen here.PayPal email Identifikation PP468 "

Es ist schon erstaunlich, mit welch plumpen Mitteln es immer noch versucht wird... Mein Kollege und ich haben jedenfalls herzlich gelacht.

04.09.2007

LG Stendal: Freispruch im Verfahren wegen versuchten Totschlags auf Feuerwehrfest

Die Aktenlage war nicht gerade traumhaft: Ein Feuerwehrfest in der Nähe von Stendal ist aus dem Ruder gelaufen, es kam zu tätlichen Auseinandersetzungen. Am Ende hatte einer der Beteiligten eine tiefe Stichwunde im Unterbauch. Mein Mandant wurde nach dem Vorfall im vergangenen Jahr in Tatortnähe aufgefunden, ein Messer mit passenden Blutanhaftungen lag neben ihm, schlüssige Zeugenaussagen ließen auf meinen Mandanten als Täter schließen. Die StA erhob zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage vor dem Amtsgericht. Das wiederum gab den Fall ab zum Landgericht, es könnte auch versuchter Totschlag in Betracht kommen.

So wurde die Anklage denn dort auch zugelassen, die Untersuchungshaft konnte gerade noch abgewendet werden.

Das Landgericht setzte 6 Verhandlungstage an und begann eine geradezu akribische Beweisaufnahme, deren Ergebnisse die Anklage eher noch zu erhärten schienen. Der Vorsitzende fasste dies heute in der Urteilsbegründung so zusammen: "Wenn dieses Verfahren ein Fussballspiel wäre, dann hätten sie zu Beginn des 4. Verhandlungstages in der 80. Spielminute mit 0:2 hinten gelegen."

Dann wurde eine Zeugin vernommen, die bislang im Ermittlungsverfahren keine Rolle spielte. Wir wollten sie eigentlich nur der Vollständigkeit halber hören, sie sollte an dem Abend auch auf dem Fest gewesen sein.

Um es kurz zu machen: ihre Aussage warf das Spiel herum und sorgte für das 2:2. Entscheidende Indizien und Beweismittel erschienen nun in einem völlig anderen Licht und es ergaben sich erhebliche Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten.

Weitere Aussagen an diesem Tag sorgten dann letztlich für den knappen 3:2 Sieg in der Nachspielzeit.

Immer wieder schön, wenn die Wahrheit ans Licht kommt und die Gerechtigkeit siegt.

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