11.08.2006

In jedem Anfang liegt auch ein Ende

Seit kurzem ist das blog der Vier Strafverteidiger in neuem Gewand online, in dem auch ich meine Gedanken, Erfahrungen u. ä. niederschreibe. Daneben bin ich auch noch im Blog der Verkehrsunfallabwicklung aktiv.

Ich habe mich deshalb entschlossen, die Arbeit an diesem blog einzustellen und meine Zeit den anderen blogs zu widmen.

Danke an alle Leser.

"Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge" is closing down, transmission ends.

03.08.2006

Vermittlung im Milleu

Die Arbeitsagentur Aachen vermittelte eine zweifache Mutter an eine Erotikagentur. Dort sagte man ihr, dass für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" erforderlich sei.

Am 26. Juli erhielt Thea S. von der Arbeitsagentur (Arge) Aachen einen "Vermittlungsvorschlag". Die zweifache Mutter sollte sich "umgehend" bei einer "Medienagentur im erotischen Bereich" bewerben. Laut Stellenbeschreibung des Vermittlungsangebots, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ging es bei dieser "geringfügigen Beschäftigung" um die "Gewinnung neuer Mitglieder für die interaktive Internetplattform".

Um ihre Arbeitslosenhilfe nicht zu riskieren, stellte sich Thea S. bei der dubiosen Medienagentur vor. Dort erfuhr sie, dass sie - im Rahmen eines Mini-Jobs - auf Honorarbasis in den Rotlichmilieus von Aachen, Düsseldorf und Köln Prostituierte akquirieren sollte, die auf der Internetplattform der Erotik-Agentur ihre Liebesdienste anbieten.

Der Agentur-Chef habe ihr allerdings bedeutet, dass eine reine Telefon-Akquise nicht ausreiche. Vielmehr sei für diese Tätigkeit ein "persönlicher und körperlicher Einsatz" im horizontalen Gewerbe erforderlich, behauptet Thea S. Die Arbeit suchende Mutter, von der die Arbeitsagentur Aachen bis zum 23. August eine Rückmeldung erwartet, lehnte das Stellenangebot entsetzt ab und schaltete einen Anwalt ein.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Der gläserne Pkw

Autofahrer können sich erstmals entsprechend ihres Verhaltens im Verkehr versichern. Wer umsichtig fährt, zahlt weniger. Computer kontrollieren das Fahrverhalten. Datenschützer warnen vor den Folgen der Überwachung am Lenkrad.

Das Prinzip der "Pay as You Drive"-Versicherungen ist einfach: Man fährt weniger riskant und zahlt eine geringere Prämie. Solchen maßgeschneiderten Policen könnte die Zukunft in der Versicherungswirtschaft gehören.

Auf die Ehrlichkeit des Fahrers vertrauen die Versicherungen dabei lieber nicht: Ein Bordcomputer sendet Orts- und Bewegungsdaten des Pkws über Satellit auf Basis von GPS (Global Positioning System). Durch die übermittelten Angaben über die gefahrenen Kilometer, Straßen und Uhrzeiten sind dann Rückschlüsse auf das Fahrverhalten möglich.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

02.08.2006

Mobbing wird für Deutsche Bank teuer

Wegen der mutmaßlichen Schikane einer Ex-Mitarbeiterin durch ihre Kolleginnen muss die Deutsche Bank jetzt tief in die Tasche greifen: Die Sekretärin Helen Green erhält 1,2 Millionen Euro Entschädigung.

Das Gericht wies am Dienstag der Bank eine Mitverantwortung dafür zu, dass die heute 36-jährige Helen Green von zwei weiblichen Vorgesetzten sowie zwei Kolleginnen schikaniert worden sei.

Die frühere Sekretärin sei jahrelang einer „gnadenlosen Kampagne“ ausgesetzt gewesen, hieß es in dem Urteil. Green hatte während ihrer Zeit bei der Bank unter Depressionen gelitten, die auch nach ihrem Ausscheiden im Jahr 2001 noch anhielten.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

BGH: Untersuchungshaft regelmäßig kein Strafzumessungsgrund

Der Bundesgerichtshof hat in einer Urteil vom 14.06.2006 (Az. : 2 StR 34/06) klargestellt, daß verbüßte Untersuchungshaft regelmäßig kein Strafzumessungsgrund ist. Er führt in der genannten Entscheidung dazu aus:

"1. Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434; Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245). Zwar sind überdurchschnittliche Belastungen, die dem Täter durch das Verfahren als solches entstehen, bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten durchaus zu berücksichtigen (vgl. Schäfer a.a.O.) Dass der Täter in der zur Verhandlung anstehenden Sache Untersuchungshaft erlitten hat, ist bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe aber regelmäßig ohne Bedeutung, denn die Untersuchungshaft wird nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet. Untersuchungshaft kann deshalb allenfalls dann mildernde Wirkung zukommen, wenn keine ohnehin zu verbüßende Freiheitsstrafe verhängt wird oder wenn besondere Umstände hinzutreten. Der Vollzug von (anrechenbarer) Untersuchungshaft stellt an sich keinen Nachteil für den Angeklagten dar. Aber auch wenn eine Freiheitsstrafe (nur) deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden kann, weil der Angeklagte durch den Vollzug der Untersuchungshaft hinreichend beeindruckt ist, verbietet sich eine zusätzliche mildernde Berücksichtigung bei der Bemessung der Strafhöhe (vgl. Schäfer a.a.O.).

Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93). Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05). Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft mildernd bei der Strafzumessung berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden. Daran fehlt es hier. Der Senat kann nicht ausschließen, dass die insgesamt milden Strafen auf der fehlerhaften Wertung der Untersuchungshaft beruhen."

01.08.2006

Synthetisches Testosteron gefunden

Tour-Sieger Floyd Landis hatte erklärt, er habe natürliche hohe Testosteron-Werte. Das kann die in seiner Urinprobe offenbar nachgewiesenen Hormone jedoch nicht erklären.

In einer Urinprobe von Landis ist nach Informationen der US-Zeitung New York Times synthetisches Testosteron festgestellt worden.

Das hätten Laboruntersuchungen der nach der 17. Etappe entnommenen Probe ergeben, berichtete das Blatt auf seiner Webseite. Es berief sich dabei auf ein Mitglied des internationalen Radsportverbandes UCI, dem das Untersuchungsergebnis bekannt sei.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

In einem Interviewe hat Landis mal erzählt, daß er bezüglich des Radsports alles von Lance Armstong gelernt hätte. Sieht wirklich so aus...

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