12.07.2006

Stillstand der Rechtspflege in Schönebeck und Bernburg

Meinem Mandanten wird Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen. Soweit ja noch nichts ungewöhnliches. Seine deutsche FE ist er irgendwann losgeworden, nach Ablauf der Sperrfrist macht er regulär einen tschechischen Führerschein. Die deutschen Behörden bestehen aber auf einer MPU und ihm wird das Gebrauchmachen von der tschechische FE in Deutschland untersagt (die Halbritter-Entscheidung war da noch nicht veröffentlicht), sofortige Vollziehbarkeit wird angeordnet. Rechtsmittel werden eingelegt, insbesondere wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht gestellt. Hilft alles nichts, Untersagung wird rechtskräftig.

Dann kommt die Halbritter-Entscheidung: es wird also flugs ein Antrag auf Anerkennung der tschechischen FE und Ausstellung eines deutschen FS gestellt. Keine Reaktion der Behörde, auch auf Erinnerung nicht.

In der Schwebezeit zwischen Untersagungsverfügung und rechtskräftiger Untersagung fährt Mandant und wird natürlich erwischt: Anklage, heute Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung war die Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde als Zeugin geladen. Auf Nachfrage erklärt sie, der neue Antrag könne solange nicht bearbeitet werden, wie die Ermittlungsverfahren noch laufen, da könne ja eine Sperre rauskommen und dann gäbe es keine Anerkennung.

Die Vorsitzende machte daraufhin der Zeugin klar, daß sie das Strafverfahren aussetzen wolle, bis der Antrag auf Anerkennung beschieden worden ist. Denn wenn eine (rückwirkende) Anerkennung erfolgen sollte, dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis...

So wartet also einer auf den anderen und der Mandant müßte weiter bei jeder Fahrt zittern...

Ich bin gespannt, wie sich dieser Knoten löst.

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