05.07.2006

Mehr Geld vom Ex

Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer nicht verheirateten Mutter einen siebenjährigen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zugestanden.

Damit ging der BGH einerseits deutlich über die gesetzliche Regelfrist von drei Jahren hinaus, stellte sich aber andererseits klar gegen die vielfach verlangte Gleichstellung mit den wesentlich länger laufenden Ansprüchen geschiedener Mütter.

Letztere können im Allgemeinen bis zum achten Lebensjahr eines Kindes einen vollen Betreuungsunterhalt verlangen und dürfen bis zum 15. Lebensjahr nur auf eine Teilzeitarbeit verwiesen werden.

Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.de

Volltext des Urteils hier

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