29.06.2006

Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

Das Landgericht hat zwei frühere Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) der Stadt Wuppertal wegen mehrerer Fälle der Untreue und der Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG verurteilt. Einen Prokuristen der GWG hat es wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, von den Vorwürfen weiterer Untreuehandlungen und der Steuerhinterziehung indes freigesprochen. Den Vorstandsvorsitzenden einer privatrechtlich organisierten Stiftung hat das Landgericht wegen Bestechung in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen frühpensionierten ehemaligen Oberamtsanwalt, der ebenfalls Vorstandsmitglied dieser und einer weiteren Stiftung war, hat es wegen mehrerer Fälle der Bestechung und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG und an eine der Stiftungen verurteilt. Schließlich hat das Landgericht einen Wuppertaler Bauunternehmer wegen Beteiligung an den Untreuedelikten zu einer Bewährungsstrafe und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Quelle und Volltext: Pressemitteilung Nr. 94/06 vom 29.6.2006

Siehe auch: Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 482/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 484/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 483/05 -, Urteil des 5. Strafsenats vom 29.6.2006 - 5 StR 485/05 -

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