02.05.2006

Vier Strafverteidiger: Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1

Das LG Berlin hat die Firma 1 & 1 im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Adresse zum blog der Vier Strafverteidiger wieder freizugeben.

Näheres dazu hier im blog von RA Carsten Hoenig.

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