29.05.2006

Amtsgericht Braunschweig: Freispruch für Türsteher

Eine alltägliche Situation in einer Disko: ein Gast, der vom Inhaber wegen ungebührlichen Verhaltens Hausverbot bekommen hatte, sollte von zwei Türstehern nach draußen befördert werden. Mein Mandant, eine imposante, weil völlig durchtrainierte, Erscheinung von 1,93 m Größe und sein Kollege mit 1,70 m zwar etwas kleiner, aber nicht minder muskulös, machten sich ans Werk.

Der ungebetene Gast leistete erst passiven und später auch aktiven Widerstand, geriet dabei wohl ins Stolpern und stieß mit dem Kopf gegen eine Wand. Eine blutende Platzwunde an der Stirn war die Folge. Er und seine Trinkfreunde waren sich an Ort und Stelle sicher, daß es mein Mandant war, der ihn absichtlich gegen die Wand geschubst hat. Ein Strafbefehl wegen Körperverletzung war die Folge.

In der Verhandlung machte mein Mandant mächtig Eindruck auf die junge Richterin ("Mit ihnen möchte ich mich nicht anlegen!") und erzählte seine Geschichte ruhig und nachvollziehbar. Ihm kam zugute, daß er sich gut auszudrücken wußte und als Student nicht dem Klischee des hirnlosen Bodybuilders entsprach.

Der Geschädigte erzählte seine Version, konnte sich aber nicht auf die Person desjenigen festlegen, wer ihm den Schubs gegeben hat. Der Kollege meines Mandanten berichtete übereinstimmend mit der Version des Angeklagten.

Die Richterin meinte danach, daß sie die weiteren Zeugen nicht mehr unbedingt hören müßte, mein Mandant sei es wohl nicht gewesen, wenn es den Schubs tatsächlich gegeben hätte. Entspannung machte sich auf der Verteidigerbank breit. Die übrigen Zeugen wurden entlassen.

Allerdings merkte der Geschädigte, der im Saal verblieben war, kurze Zeit später an, daß doch seine Freunde alles ganz genau gesehen hätten und den Vorgang schildern könnten. Bei der Vorsitzenden kam Unruhe und bei mir ein ungutes Gefühl auf. Sollte der Fall doch noch eine unglückliche Wendung nehmen?

Der Geschädigte wurde hinter den entlassenen Zeugen hergeschickt, er fand sie an der Zeugengeldzahlstelle. Einer nach dem anderen wurde dann vernommen und bestätigten den Schubs, durch den der Geschädigte an die Wand flog.

Allerdings habe nicht der Angeklagte sondern sein Kollege geschubst. Erleichterung und Freispruch für meinen Mandanten, meine Gebühren trägt der Staat.

Ob nun gegen den Kollegen das Verfahren durchgezogen wird, könnte eventuell Gegenstand für einen Bericht an anderer Stelle werden.

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