29.04.2006

Vier Strafverteidiger: 1&1 sperrt weblog

Wer sich wundert, daß das blog unter www.vier-strafverteidiger.de derzeit nicht zu erreichen ist, findet im blog des Kollegen Hoenig die Antwort.

Derzeit kann man das blog über diesen link erreichen.

Die Vier Strafverteidiger laufen sich schon warm, um 1&1 Beine zu machen ;-)

28.04.2006

Telefonische Verkaufsaktivitäten nehmen überhand

Gestern iuris, heute Lexis Nexis (oder so ähnlich), alle wollen mir die Welt der juristischen online-Dienste schmackhaft machen, mir kostenlos vier Wochen Zugang gewähren usw. Wenn man dann nicht darauf anspringt,wird einem "sie wissen ja gar nicht, was ihnen entgeht" ins Ohr gesäuselt (liebe Dame von iuris, trotzdem Danke für das immerhin sehr lustige und nette Gespräch!).

An alle Anbieter, die sonst noch was in der Richtung zu verticken haben: Ich bin mit allem versorgt, was ich brauche, spart euer Telefongeld und meine Zeit!

27.04.2006

Spielbankskandal: Betrüger erhält den Job zurück

Mit dieser Überschrift berichtet die HAZ in der heutigen Ausgabe über die vergeblichen Versuche des Landes Niedersachsen, einen Mitarbeiter des Finanzamts loszuwerden, der nach eigenem Geständnis an den Millionenbetrügereien beteiligt war.

In dem Artikel heißt es weiter:

"Das Arbeitsgericht hat am Mittwoch die beiden fristlosen Kündigungen vom 28. August und 8. September 2005 für unwirksam erklärt. „Jetzt sind alle Fristen verstrichen“, erläutert Rechtsanwalt Albrecht-Paul Wegener, der den 52-Jährigen vertritt. „Das Land muss meinen Mandanten weiter beschäftigen oder eine Abfindung zahlen.“
Beides komme nicht Frage, betonte Finanzminister Hartmut Möllring gestern. Das wäre ein Schlag gegen alle ehrlichen Arbeitnehmer. Es sei traurig genug, dass der Mann, der das Land auf diese Weise hintergangen habe, weiter Gehalt beziehe, sagte der Minister. Das gehöre aber zur Rechtstaatlichkeit und müsse akzeptiert werden. „Selbstverständlich gehen wir in die Berufung und prüfen rauf und runter, welche Möglichkeiten wir noch haben“, versicherte Möllring."

Wie konnte es denn dazu kommen, wo doch seit Jahr und Tag nur Prädikatsjuristen in den Staatsdienst eingestellt werden? Was ist bei der Kündigung schiefgegangen? Dazu heißt es:

"Auf dessen Veranlassung (gemeint ist der nds. Finanzminister Möllring; Anm. d. Verf) sei es gleich nach Bekanntwerden der Affäre zur ersten Kündigung gekommen – an einem Sonntag. Dann aber merkte das Ministerium, dass der Personalrat angehört werden muss, der am Sonntag nicht erreichbar war.
Dabei passierte dem Ministerium nach dem Urteil der 8. Kammer die zweite Panne. Der Personalrat sei über eine „Verdachtskündigung“ informiert worden, obwohl es sich um eine „Tatsachenkündigung“ gehandelt habe, so die Vorsitzende Richterin Anke Jungvogel. Denn dem Ministerium sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass B. ein Geständnis abgelegt hatte – sowohl beim Ermittlungsrichter als auch beim Landeskriminalamt."

Möllring wird noch mit den markigen Worten "Der muss sofort fristlos raus" zitiert. Vielleicht sollte man diese Forderung auf andere Beteiligte dieser Posse ausweiten...

07.04.2006

Schwer verdientes Geld

Ein Artikel in der Pirmasenser Zeitung zeigt, daß das Verlangen nach der Einzahlung eines Vorschusses durchaus sinnvoll ist und späteren Ärger vermeiden kann:

Mit einem Spazierstock richtete ein 72-jähriger Rentner aus dem Landkreis erheblichen Sachschaden in einer Anwaltskanzlei an. Zusätzlich bedrohte er den Rechtsanwalt ganz massiv und verletzte dessen Mitarbeiterin. Doch dies alles bestritt der Senior, zeigte sich auch in der Verhandlung vorm Amtsgericht Pirmasens gänzlich uneinsichtig und legte letztlich gegen das Urteil von fünf Monaten auf Bewährung sofort Berufung ein.

...

Bei dem Mann handelte es sich um einen ehemaligen Mandanten des Rechtsanwaltes, in dessen Kanzlei sich die Geschehnisse im Oktoberletzten Jahres zugetragen haben. In einem früheren Strafverfahren im Jahr 2004 – damals ging es um Unfallflucht – war der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein damaliger Verteidiger, das spätere Opfer, habe ihm damals zur Rücknahme eines Einspruchs geraten, den er gegen dieses Urteil eingelegt hatte.

Im Nachhinein fühlte er sich damit falsch beraten und wollte das Anwaltshonorar auf keinen Fall bezahlen. Als dann der Gerichtsvollzieher erschien, um das Honorar einzutreiben, habe seine Lebensgefährtin die Schuld beglichen. „Der hat mir sogar mit Beugehaft zur Leistung der eidesstattlichen Versicherung gedroht und eine Sicherungshypothek auf mein Haus eintragen lassen“, entrüstete sich der Angeklagte jetzt vor Gericht.

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Weiteres kann man hier lesen.

06.04.2006

Landgericht Dessau startet neuen Rekordversuch in langsamer Bearbeitung einer Beschwerde

In einer Strafsache habe ich meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt. Das Amtsgericht B. hat die Beiordnung mit Beschluß vom 12.07.2005 abgelehnt. Hiergegen habe ich Beschwerde eingelegt. Am 03.11.2005 teilte das Amtsgericht mit, man habe der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akte dem Landgericht Dessau zur Entscheidung vorgelegt.

Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, daß das dortige LG manchmal etwas länger braucht, habe ich mir mit der ersten Anfrage nach einer Entscheidung bis zum 30.01.2006 Zeit gelassen. Keine Reaktion.

Am 10.03.2006 habe ich dann dringend an die Beantwortung meiner Anfrage vom 30.01.2006 erinnert. Diesmal erhielt ich immerhin eine Antwort:

"Ihr Schreiben vom 10.03.2006 ist zuständigkeitshalber an das Amtsgericht B. abgegeben worden."

Mit Schreiben vom 16.03.2006 habe ich das LG darüber informiert, daß das AG nun alles andere, aber nicht für meine Anfrage vom 10.03.2006 zuständig ist und eine Frist von drei Tagen zur Beantwortung der Frage und Entscheidung über die Beschwerde gesetzt. Ich muß wohl nicht betonen, daß diese Frist fruchtlos verstrichen ist...

Nach meinem Urlaub werde ich mir mal überlegen, wie ich dem Landgericht Beine machen kann.

BGH: Verbot von Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften

Von der Pressestelle des Bundesgerichtshofs kam heute eine interessante Mitteilung:

Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Der klagende Verband meint, ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten werde die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der auf Unterlassung gerichteten Klage des Verbraucherverbandes stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision blieb ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Werbung als wettbewerbswidrig angesehen, da sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG). Handlungen, die gegenüber einer nicht besonders schutzwürdigen Zielgruppe noch zulässig seien, könnten gegenüber geschäftlich Unerfahrenen unzulässig sein. Voraussetzung für den Schutz sei, dass sich die Werbung - zumindest auch – gezielt an Kinder oder Jugendliche richte. Dies sei im vorliegenden Fall anzunehmen, da die Leserschaft der Zeitschrift, in der die Werbung abgedruckt worden sei, zu mehr als 50% aus Kindern und Jugendlichen bestehe.

Der Bundesgerichtshof stellte aber klar, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen durch Werbung unlauter ist. Die konkrete Handlung müsse vielmehr geeignet sein, die geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. Maßgeblich sei insoweit, ob und inwieweit sich die Unerfahrenheit auf die Entscheidung über das Angebot auswirke. Minderjährige seien weniger in der Lage, die durch die Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten. Daher müsse Kindern und Jugendlichen ausreichend deutlich gemacht werden, welche finanziellen Belastungen auf sie zukämen. Dem werde die angegriffene Werbung nicht gerecht, da nach dieser die Kosten nicht überschaubar seien. Diese Ungewissheit habe dadurch ein besonderes Gewicht bekommen, dass der Verbraucher die tatsächliche finanzielle Belastung erst durch eine spätere Abrechnung erfahre. Aus diesen Gründen sei eine gezielt an Minderjährige gerichtete Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der Minutenpreis angegeben wird, grundsätzlich wettbewerbswidrig.

Urteil vom 6. April 2006 – I ZR 125/03

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