15.02.2006

Bundesverfassungsgericht kippt Luftsicherheitsgesetz

Ein empfindlicher Schlag gegen die hardliner Schäuble, Beckstein & Co. Die Süddeutsche Zeitung meldet:

"Entführte Passagiermaschinen dürfen nicht abgeschossen werden

Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Die Bundeswehr darf im Inland nicht militärisch eingesetzt werden. Ohne Grundgesetz-Änderung können die Streitkräfte damit auch nicht für polizeiliche Aufgaben bei der Fußball-WM verwendet werden."


Eine Sorge weniger für den, der künftig in ein Flugzeug steigt.

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