23.02.2006

LG München: Boris B. muß nicht ungefragt als Dummy herhalten

Bevor das jetzt einer falsch versteht: Es ging darum, daß die FAZ Ende 2001 vor dem Start ihrer Sonntagszeitung ein Dummy (oder auch Null-Nummer) produziert hat, um für das Aussehen und den Aufbau der neuen Zeitung zu werben. In dieser Ausgabe war ein Artikel mit der Überschrift "Der strauchelde Liebling" verbunden mit einem Bild von Boris B. enthalten.

Nach einem Bericht in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung muß die FAZ für diese ungefragte Verwendung des Bildes Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen EUR zahlen.

Boris B. wollte eigentlich 2,3 Millionen haben, ob er nun zufrieden ist? Auch die FAZ ist unzufrieden und wird wohl Berufung einlegen.

Für die beteiligten Anwälte jedenfalls ein schöner Streitwert!

22.02.2006

Geldtransportfirma Heros: 300 Millionen EUR Schaden?

Nach einem Zeitungsbericht will der Chef der insolventen Firma ein umfassendes Geständnis ablegen, zur Klärung des Sachverhalts beitragen und auch die Verantwortung übernehmen. Dies hat sein Verteidiger, der Kollege Bertram Börner aus Hannover, angekündigt.

Dies wird mit Sicherheit ein spannendes Verfahren, denn es drängt sich schon die Frage auf, wie derartige Summen verschwinden können, ohne daß dies auffällt.

Vier Strafverteidiger: Es geht weiter!

Am 01. März wird die Berufungsverhandlung in der Strafsache gegen den RA Werner Siebers aus Braunschweig durchgeführt.

Das Verteidigerteam ist durchaus optimistisch, denn das Landgericht hat in einem Beschluß verkündet,

... daß das Gericht dem Antrag der Verteidigung,
  • die Berufung der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet zu verwerfen,
nicht enspricht.

In der Begründung bezieht sich das Gericht auf den Normzweck des § 313 Absatz 2 Satz 2 Strafprozeßordnung (StPO): Abkürzung des Instanzenzuges bei Bagatellsachen, wenn die Entscheidung der ersten Instanz zutreffend erscheint.

Dieses Ziel könne aber in diesem Fall nicht erreicht werden, weil
  • die Verteidigung ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt habe und
  • dieses Rechtsmittel nicht offensichtlich unbegründet erscheine.
Denn: Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts lasse keine hinreichende Auseinandersetzung mit § 193 Strafgesetzbuch (StGB) erkennen.

Die Verhandlung um 11.30 Uhr, Saal 6, ist öffentlich. Zuschauer sind herzlich willkommen!

17.02.2006

"Hinterhältige Eierattacken"

In seinem, noch recht jungen, blog berichtet der Kollege Andreas Dieler über das etwas skurrile Hobby einiger Zeitgenossen: sie schmeißen rohe Eier an die Hausfassaden... Den Text finden Sie hier.

Nun denn, wer keine anderen Hobbys hat ;-)

15.02.2006

Bundesverfassungsgericht kippt Luftsicherheitsgesetz

Ein empfindlicher Schlag gegen die hardliner Schäuble, Beckstein & Co. Die Süddeutsche Zeitung meldet:

"Entführte Passagiermaschinen dürfen nicht abgeschossen werden

Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Die Bundeswehr darf im Inland nicht militärisch eingesetzt werden. Ohne Grundgesetz-Änderung können die Streitkräfte damit auch nicht für polizeiliche Aufgaben bei der Fußball-WM verwendet werden."


Eine Sorge weniger für den, der künftig in ein Flugzeug steigt.

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