30.10.2005

"Staatsanwaltschaft ist Flaschenhals der Strafverfolgung"

Ein Oberstaatsanwalt hat kürzlich in kleinem Kreise seinem Herzen Luft gemacht und sich über die mangelhafte personelle und materielle Ausstattung der Staatsanwaltschaft beklagt: "Wenn Staatsanwälte erkranken oder Staatsanwältinnen schwanger werden, dann gibt es keinen Ersatz. Andere Staatsanwälte müssen deren Arbeit miterledigen. Dies führt dazu, daß die Bearbeitungszeit von Verfahren ansteigt."

Von anderer Quelle wurde berichtet, daß die Arbeitsbelastung der einzelnen Dezernenten teilweise bei 190% liegt. Einer muß also fast die Arbeit von zwei Staatsanwälten erledigen.

28.10.2005

Vier Strafverteidiger: Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft

In dem Verfahren wegen Beleidigung etc. gegen den Braunschweiger Rechtsanwalt Werner Siebers ist auch die Staatsanwaltschaft in die nächste Runde gegangen. Sie hat Berufung eingelegt, diese aber auf das Strafmaß beschränkt.

Es bleibt also weiter spannend.

27.10.2005

Vier Strafverteidiger: Rechtsmittel gegen Verwarnung

Gegen das Urteil, mit dem der Braunschweiger Rechtsanwalt Werner Siebers zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt wurde, haben seine Verteidiger Rechtsmittel eingelegt.

Näheres finden Sie hier.

26.10.2005

Das Amtsgericht Göttingen, der Van und der Sattelzug

Vor dem genannten Gericht läuft derzeit ein Zivilverfahren, daß zum Kopfschütteln Anlaß gibt. Eine wahrheitsgemäße Wiedergabe der Gedanken des Verfassers wäre sicherlich ein Fall für die Vier Strafverteidiger ;-)

Ein Van nimmt unstreitig auf einer Autobahnauffahrt etwas zu forsch Anlauf beim Auffahren, es kommt zu einer leichten Kollision mit einem 40-Tonner. Alles halb so wild, lediglich leichter Blechschaden. Streifschaden an der Zugmaschine wird anstandslos reguliert. Allerdings wurde dem Versicherer noch ein Schaden am Auflieger zur Regulierung vorgelegt. Angeblich soll der Außenspiegel des Van die vordere rechte Ecke des Aufliegers aufgerissen haben. Dort wird abgelehnt wegen mangelnder Korrespondenz der Schadensbilder.

Der LKW-Fahrer versichert treuherzig, morgens sei der Schaden noch nicht da gewesen. Bei der Besichtigung des Schadens mit der Polizei habe man sich wegen der lichtschwachen Taschenlampe der Uniformierten lediglich auf den Schaden an der Zugmaschine beschränkt. Den Schaden am Auflieger habe er erst am nächsten Morgen entdeckt.

Der junge Richter ist beeindruckt und glaubt ihm jedes Wort, erzählt was davon, daß die Beweislast nun beim Versicherer liegen würde.

Ihn stört nicht weiter, daß die Stelle des Aufliegers in einer Höhe von 1,35 m liegt, der Außenspiegel aber nur einen Abstand von 1,04 bis 1,19 zum Erdboden hat. Fahrzeuge würden doch bei einer Vollbremsung abtauchen, damit könne diese Differenz doch erklärt werden... Ihn stört auch nicht, daß am Van keine derart schwere Beschädigung vorhanden ist, die einen derart stabilen Kofferaufbau aufreißen könnte...

Mal sehen, ob ihn ein etwaiges SV-Gutachten schlauer macht.

Fortsetzung folgt

24.10.2005

Vier Strafverteidiger

Man kann uns jetzt auch anschauen!

Die vier Strafverteidiger v. l. n. r.:

Carsten R. Hoenig, Werner Siebers, Bernd Eickelberg und Kerstin Rueber.

Besten Dank an den Fotografen, Gisbert Stückgen.

http://www.rechtsanwalt-eickelberg.de/images/4strafvert.jpg

23.10.2005

Listung in den "German Blawgs"

Heute erreichte mich die Info, daß mein kleines Tagebuch in den Kreis der in den German Blawgs gelisteten blogs aufgenommen wurde.

Herzlichen Dank dafür!

22.10.2005

Grobe Fahrlässigkeit bei ausgeschalteter Fahrstabilitätskontrolle

Autofahrer aufgepaßt!

Nach Ansicht des LG Hannover kann sich der Kaskoversicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn der Versicherte ein an seinem Fahrzeug vorhandenenes System zur Regelung der Fahrstabilität (ESP, ASR o. ä.) nicht einschaltet und es u. a. deshalb zu einem Unfall kommt. Der Versicherer wird dann gemäß § 61 VVG leistungsfrei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

21.10.2005

Pflichtverteidigung, mal ja, mal nein...

Ein Mandant, zwei Anklagen.

Einmal hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage zum Amtsgericht H. erhoben. Tatvorwurf dort gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Das AG lehnt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ab. Noch vor dem Eröffnungsbeschluß und der Zulassung der Anklage schreibt das Gericht, es sei alles nicht so schlimm, es käme lediglich Beihilfe in Betracht. Auch sei die zu erwartende Strafe nicht so hoch, daß ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen würde, auch eine offene Bewährung genüge dafür nicht.

Eine weitere Anklage, auch wegen gefährlicher Körperverletzung wartet beim Amtsgericht B. auf ihn. Dort wurde auf Antrag ein Pflichtverteidiger bestellt. Als Begründung wurde u. a. auf das beim AG H. laufende Verfahren hingewiesen.

Die Beschwerde gegen den Beschluß des AG H. läuft. Mal sehen, ob das LG H. dem AG H. die richtige Richtung zeigt.

Vier Strafverteidiger

Als einer der "Vier Strafverteidiger" hatte ich die Ehre, einen Kollegen verteidigen zu dürfen, der vor dem Amtsgericht Braunschweig wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt war. Das Urteil lautete auf Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Näheres hierzu können Sie unter http://www.vier-strafverteidiger.de nachlesen.

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