15.11.2005

Der unerkannt heranwachsende Angeklagte

Vor dem Landgerict Stendal läuft derzeit ein Verfahren gegen zwei Angeklagte, denen Handel mit Marihuana in großem Umfang vorgeworfen wird. Mehrere Verhandlungstage sind erledigt, gestern sollte das Verfahren dann zum Abschluß gebracht werden.

Staatsanwalt und Verteidiger haben plädiert, das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Als das Gericht dann zur vereinbarten Zeit wieder in den Saal kam, vernahmen die erwartungsvoll stehenden Beteiligten nicht die erwartete Formel "Im Namen des Volkes" sondern "Bitte nehmen sie Platz. Wir müssen noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten."

Dem Gericht war aufgefallen, daß einer der Angeklagten zu Zeitpunkt einiger Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit Heranwachsender war. Damit war nicht die Strafkammer zuständig, es wäre vor der Jugendkammer zu verhandeln gewesen.

Es bleibt abzuwarten, welche Folgen diese Erkenntnis für den weiteren Fortgang des Verfahrens und auch den Haftbefehl haben wird. Nächste Woche geht es weiter.

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