15.11.2005

Achtung Autohändler! Neuer Abfallbegriff!

Eine Mandantin von mir hat begonnen, u. a. einen Handel mit gebrauchten Kfz zu betreiben. Dabei hat sie auch mal einen alten VW für einen Euro in Zahlung genommen. Er wurde etwas aufpoliert und anschließend für 20,50 EUR verkauft. Kein Geschäft, um wirklich reich zu werden, aber immerhin.

Nun hatte sie das Pech, in das Fadenkreuz von unerbittlichen Strafverfolgern zu geraten, die auch wegen dieses Fahrzeugs wegen unerlaubter Lagerung von Abfällen einen Strafbefehl beantragten.

In der mündlichen Verhandlung war die junge Richterin zwar davon zu überzeugen, daß es sich bei dem Fahrzeug nicht um Abfall der beiden bekannten Kategorien (gewillkürter Abfall und Zwangsabfall) gehandelt hat. Offenbar strebt die Dame aber nach höherem und hat die Rechtsgeschichte um einen weiteren Abfallbegriff bereichern wollen: es gibt nunmehr auch den ökonomischen Abfall.

Nach ihrer Argumentation wurde mehr in das Fahrzeug investiert, als letztlich erlöst werden konnte. Durch den eingetretenen Verlust sei das Fahrzeug daher als Abfall zu betrachten.

Jeder Gebrauchtwagenhändler sollte also seine Bastlerecke durchschauen, ob da nicht "Schätzchen" stehen, an denen Verlust gemacht werden könnte. Strafverfahren könnte drohen, wenn sich diese eigenwillige Kreation des neuen Abfalltypus durchsetzen sollte.

Letzteres versuche ich natürlich zu verhindern!

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