21.10.2005

Vier Strafverteidiger

Als einer der "Vier Strafverteidiger" hatte ich die Ehre, einen Kollegen verteidigen zu dürfen, der vor dem Amtsgericht Braunschweig wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt war. Das Urteil lautete auf Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Näheres hierzu können Sie unter http://www.vier-strafverteidiger.de nachlesen.

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